Von folgenden Künstlern befinden sich Kunstwerke im Kunstarchiv FALKART:
Die vorhandenen Kunst-Nachlässe sind Eigentum der Stadt Falkenstein/Vogtl. und werden vom Kunstförderverein falkart e.V. archiviert, verwaltet und auf www.falkart.de teilweise veröffentlicht. Das Archiv dient der Sammlung, der Dokumentation, der Erforschung und der Ausstellung von Kunstwerken aus dem Vogtland stammender oder dort arbeitender Künstlerinnen und Künstler. Werke aus dem Archiv können für Museen, Galerien und anderen Kulturinstitutionen zwecks Ausstellungen und Veröffentlichungen gegen Spende zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufnahme von Kunstnachlässen ins Kunstarchiv FALKART erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Falkenstein/Vogtl., einer Kommission mit Kunsthistoriker/in und dem Vorstand des Kunstförderverein falkart e.V..
Die Aufnahme eines Kunstnachlasses erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:
1. Der Künstler oder die Künstlerin muss im Vogtland geboren sein oder längere Zeit hier gearbeitet habe.
2. Der Künstler oder die Künstlerin beschäftigt(e) sich im künstlerischem Werk hauptsächlich mit vogtländischen Themen.
3. Die Übergabe des Nachlasses erfolgt an die Stadt Falkenstein/Vogtl. und dem Kunstförderverein falkart e.V. kosten- und bedingungslos.
4. Eine Ausstellungs- und Veröffentlichungspflicht seitens der Nachlassempfänger besteht nicht.
5. Die Nachlassempfänger erhalten zwecks Veröffentlichung und Druck die Bildrechte.
Ein Recht auf Aufnahme ins Archiv besteht nicht. Es werden nur bildnerische und grafische Werke, bearbeitete Fotografien oder auch wichtige persönliche Dokumente aus dem Leben der Künstlerinnen und Künstler archiviert.
Der Kunstförderverein falkart e.V. lagert die Nachlässe ordnungsgemäß in ein eigens dafür vorgesehenem Archiv, stellt Neuzugänge der Öffentlichkeit vor und führt regelmäßig Themen-Ausstellungen mit den Nachlässen durch. Ein Verkauf aus dem Bestand des Archives ist nicht vorgesehen bzw. nur mit Zustimmung der jeweiligen Nachlassgeber und Nachlassempfänger möglich.